Artikel zum Thema: Entgeltfortzahlung
Kurz-Info: Die allgemeine Unfallversicherungsanstalt unterstützt Kleinbetriebe bei Entgeltfortzahlung in Folge Unfall eines Dienstnehmers
Zur Erinnerung: Seit 1. Oktober 2002 übernimmt die AUVA ab dem vierten Krankenstandstag in Folge eines Arbeits- oder Freizeitunfalls eines Dienstnehmers in Betrieben bis zu 50 Mitabeitern die Hälfte der Entgeltfortzahlung. Angemerkt sei, dass die Arbeitsunfälle nur 20 %, die der Freizeitunfälle dagegen 80 % der...
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![Ferialpraktikum - Volontariat - Ferialarbeit -- Arbeits-, sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Aspekte](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/32.jpg)
Ferialpraktikum - Volontariat - Ferialarbeit -- Arbeits-, sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Aspekte
Die Sommermonate sind die Zeit der "Ferialjobs". Einerseits greifen Unternehmen gerne auf Schüler oder Studenten zurück, um urlaubsbedingte Mitarbeiter-Engpässe auszugleichen, andererseits wird Schülern oder Studenten durch die Arbeit im Betrieb die Möglichkeit gegeben, die angeeigneten theoretischen...
Kurz-Info: Klarstellung zur Entgeltfortzahlung bei Dienstnehmerunfällen
Der Stichtag 30. September 2002 für die Entgeltfortzahlung bei Unfällen von Dienstnehmern bezieht sich auf das Datum des Unfalles und nicht des Dienstnehmereintrittes (Klienten-Info März 2003).
![Kurz-Info: Klarstellung zur Entgeltfortzahlung bei Dienstnehmerunfällen](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/14.jpg)
![Kurz-Infos](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/13.jpg)
Kurz-Infos
Zuschüsse der allgemeinen Unfallversicherungsanstalt bei Entgeltfortzahlung Für den Entgeltfortzahlungsaufwand bei Freizeit- und Arbeitsunfällen ihrer Dienstnehmer, die nach dem 30.September 2002 eingetreten sind, erhalten Klein- und Mittelbetriebe (unter 51 Dienstnehmer) einen Zuschuss von 50 %, wenn die...