Juli 2001
Kurz-Infos
Verwaltungsvereinfachung durch Abschaffung der Getränkesteuer ab 2001 Ab 1. Jänner 2001 entfallen die Aufzeichnungspflichten laut Getränke- und Speiseeissteuergesetze und reduzieren sich auf die Bestimmung des § 18 UStG. Die Erlöse sind demnach nur mehr nach Steuersätzen 10%, 20% bzw. 0% zu erfassen und der...