Artikel zum Thema: Kinderbetreuungseinrichtung
Maßnahmen vor Jahresende 2013 - Für alle Steuerpflichtigen
Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt. In diese Grenze fallen insbesondere Ausgaben für Lebens-, Unfall- und...
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![Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für alle Steuerpflichtigen](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/26.jpg)
Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für alle Steuerpflichtigen
Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt. In diese Grenze fallen insbesondere Ausgaben für Lebens-, Unfall- und...
Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für alle Steuerpflichtigen
Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt. In diese Grenze fallen insbesondere Ausgaben für Lebens-, Unfall- und...
![Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für alle Steuerpflichtigen](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/48.jpg)
![Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten - BMF Erlass mit Klarstellungen](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/22.jpg)
Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten - BMF Erlass mit Klarstellungen
Seit 1.1.2009 können vom Steuerpflichtigen getragene Kosten für Kinderbetreuung ohne Selbstbehalt bis maximal 2.300 € pro Kind und Jahr als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Da die Regelungen zur Absetzbarkeit im Detail einige Sonderbestimmungen enthalten, hat das BMF nun einen...
Maßnahmen vor Jahresende 2010 - Für alle Steuerpflichtigen
Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt. In diese Grenze fallen insbesondere Ausgaben für Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen,...
![Maßnahmen vor Jahresende 2010 - Für alle Steuerpflichtigen](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/112.jpg)
![Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Für alle Steuerpflichtigen](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/76.jpg)
Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Für alle Steuerpflichtigen
Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt. In diese Grenze fallen insbesondere Ausgaben für Lebens-, Unfall- und...