Artikel zum Thema: Kirchenbeitrag
Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für alle Steuerpflichtigen
Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt. In diese Grenze fallen insbesondere Ausgaben für Lebens-, Unfall- und...
![Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für alle Steuerpflichtigen](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/26.jpg)
![Sonderausgaben bei beschränkt Steuerpflichtigen - erforderlicher Inlandsbezug](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/13.jpg)
Sonderausgaben bei beschränkt Steuerpflichtigen - erforderlicher Inlandsbezug
Gemäß § 102 Abs. 2 EStG sind bei der Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger (das sind Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich) Betriebsausgaben oder Werbungskosten nur insoweit zu berücksichtigen, als sie mit inländischen Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang...
Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für alle Steuerpflichtigen
Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt. In diese Grenze fallen insbesondere Ausgaben für Lebens-, Unfall- und...
![Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für alle Steuerpflichtigen](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/48.jpg)
![Abgabenänderungsgesetz 2011 in der Regierungsvorlage](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/67.jpg)
Abgabenänderungsgesetz 2011 in der Regierungsvorlage
In der April-Ausgabe haben wir Ihnen die Highlights aus dem Begutachtungsentwurf zum AbgÄG 2011 präsentiert. Nunmehr ist das Gesetz schon im Stadium der Regierungsvorlage. Ausgewählte Highlights , Änderungen und Klarstellungen werden nachfolgend übersichtlich dargestellt: Kirchenbeitrag ab 2012 auf 400 €...
Maßnahmen vor Jahresende 2010 - Für alle Steuerpflichtigen
Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt. In diese Grenze fallen insbesondere Ausgaben für Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen,...
![Maßnahmen vor Jahresende 2010 - Für alle Steuerpflichtigen](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/112.jpg)
![Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Für alle Steuerpflichtigen](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/76.jpg)
Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Für alle Steuerpflichtigen
Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt. In diese Grenze fallen insbesondere Ausgaben für Lebens-, Unfall- und...