Artikel zum Thema: Privatanteil
Durchführung einer Außenprüfung: Mögliche Prüffelder
Ein Betriebsprüfer erarbeitet vor Prüfungsdurchführung eine Schwerpunktliste der zu prüfenden Positionen des Rechnungswesens. Allgemein wird auf die Trennung von betrieblicher und privater Sphäre geachtet. Ein Grundsatz ist ferner das Prinzip der wirtschaftlichen Betrachtungsweise, d.h. es wird stets der wahre...
UFS: zumindest 40% Privatanteil auch bei PC-Nutzung durch einen Programmierer
Wird in einem privaten Haushalt ein PC angeschafft, weil er für die Ausübung der selbständigen bzw. der unselbständigen Tätigkeit notwendig ist, so können die Anschaffungskosten entweder über die Nutzungsdauer verteilt oder bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (z.B. Netbook) sofort steuerlich...
Thermische Gebäudesanierung - Förderungen für Unternehmen ab dem 28.3.2011
Die Bundesregierung stellt im Jahr 2011 insgesamt 100 Mio. € für thermische Sanierungen zur Verfügung. Davon entfallen 70 Mio. € auf private Haushalte und 30 Mio. € auf gewerblich genutzte Gebäude. Die Anträge für Betriebe können von 28.3. bis 30.9.2011 gestellt werden....
Geltendmachung von Werbungskosten für Zweitnotebook und für Telefon
Ausgaben für Arbeitsmittel können von Dienstnehmern grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ein Computer ist als Arbeitsmittel dann geeignet, wenn dessen Einsatz für eine bestimmte Tätigkeit unzweifelhaft sinnvoll ist. Der VwGH hat nunmehr entschieden, dass ein Notebook zusätzlich zu einem...
Kurz-Info: Computer als Arbeitsmittel - Privatanteil
Die Kosten eines gemischt genutzten PC sind grundsätzlich aufzuteilen. Als Privatanteil werden in der Regel 20 % angesetzt, wenn eine exakte Abgrenzung nicht möglich und die Privatnutzung nachweislich nicht höher ist. Eine private Mitbenutzung, die 10 % nicht übersteigt, ist steuerlich unschädlich. (BFH 19.02.2004) Die...
Neues aus der laufenden Wartung der Lohnsteuerrichtlinien 2002
Gruppenmerkmal für begünstigte Zukunftssicherung für Dienstnehmer gem. § 3 Abs. 1 Z 15 EStG (RZ 76) Die Zuwendung des steuerfreien Betrages in der Höhe von € 300,- ist nur dann lohnsteuerfrei, wenn sie gegenüber Gruppen von Arbeitnehmern erfolgt (z.B. alle Angestellten, Außendienstmitarbeiter,...